Steuerberatungsgesellschaft Lorenz – Ihr Steuerberater aus Halle

Home

Was uns ausmacht

Kompetenz und Erfahrung ...
... seit mehr als 20 Jahren
7 Mitarbeiter. 1 starkes Team.
Professionelle und individuelle Beratung
... für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
Kein Steuerlatein. Wir sprechen Ihre Sprache
Immer ein offenes Ohr ...
... auch für die nicht-steuerlichen Themen

Lorenztax – Ihr Steuerberater in Halle

Lücken im Steuerwissen?
Wir schließen sie.

Umzugskosten

Sind Umzugskosten steuerlich abzugsfähig und wie sind Zuschüsse meines Arbeitgebers zu behandeln?

Wechseln Sie als Arbeitnehmer Ihren Wohnort und entstehen Ihnen dadurch Kosten, so können diese als Werbungskosten abzugsfähig sein. Voraussetzung ist, dass sich der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle erheblich verkürzt oder der Umzug im betrieblichen Interesse Ihres Arbeitgebers geschieht.
Eine erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges liegt aus Sicht der Finanzverwaltung dann vor, wenn Sie durch den Umzug eine Fahrzeitverkürzung von täglich mindestens einer Stunde realisieren konnten.

Werden Ihnen durch Ihren Arbeitgeber Umzugskostenvergütungen gewährt, so sind diese im Rahmen gesetzlicher Grenzen steuerfrei. Für Ledige ist seit dem 01.03.2015 ein Betrag von bis zu  730 € von der Steuer befreit. Für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte verdoppelt sich der Betrag auf 1.460 €. Sofern auch Kinder oder andere zusätzliche Personen zur häuslichen Gemeinschaft gehören, erhöht sich der steuerfreie Betrag um 322 € je weiterer Person.

AGB · Impressum · Datenschutz · © 2024 Steuerberatungsgesellschaft Lorenz mbH
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.