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Schulgeld für Privatschulen steuerlich absetzbar

Viele Eltern entscheiden sich, trotz der damit verbundenen Kosten, für den Besuch ihrer Kinder an Privatschulen. Dabei stellt sich für die Familie die Frage, wie diese Kosten steuerlich zu behandeln sind.

Eltern können 30 % des gezahlten Schulgeldes über ihre Steuererklärung absetzen, bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 € pro Kind und Jahr. Das bedeutet konkret: Bei einem jährlichen Schulgeld von 5.000 € können Eltern 1.500 € steuerlich absetzen oder umgekehrt formuliert kann der Maximalbetrag von 5.000 € ausgeschöpft werden, wenn das Schulgeld jährlich 16.666 € beträgt.

Für die steuerliche Absetzbarkeit kommen privat finanzierte Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft in Frage, z.B. Bildungseinrichtungen wie Waldorfschulen oder Montessori-Schulen. Teilweise erheben auch konfessionelle Schulen ein Teil-Schulgeld. Auch Schulen im EU-Ausland sowie bestimmte internationale Schulen werden anerkannt. Ausgeschlossen sind jedoch die Kosten für Fach- und Hochschulen, da hier keine allgemeinen Schulabschlüsse erworben werden. Diese können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen von den Schülern und Studierenden selbst abgesetzt werden.

Neben dem reinen Schulgeld können auch bestimmte zusätzliche Beiträge, die direkt dem Erhalt der Schule dienen, steuerlich berücksichtigt werden, z.B. Spenden an den schulischen Förderverein oder Beiträge an diesen, Bau- und Instandhaltungsbeiträge oder Investitionen in Lernmittel.

Ausgenommen sind jedoch Kosten für Verpflegung, außerschulische Betreuung oder Unterkunft. Betreuungskosten, z.B. für den Hort, können unter bestimmten Voraussetzungen separat bis zu einem Betrag von 6.000 € geltend gemacht werden, wovon jetzt neu 80 % steuerlich abzugsfähig sind. Bislang waren es zwei Drittel. Die maximale Steuerersparnis beträgt also 4.800 €.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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